Ihre Wasserzähler können in der Wohnung verteilt oder zentral im Keller liegen. Orte und Anzahl variieren von Haus zu Haus. Für unsere Abrechnung am Jahresende benötigen wir ausschließlich den Zählerstand des Hauptwasserzählers. Dieser befindet sich meistens im Kellergeschoss. Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte.

Auf Ihrer Ablesekarte tragen Sie bitte ausschließlich den neuen Zählerstand für den aufgeführten Zähler und Unterschrift, Telefonnummer sowie das Datum ein. Bitte keine zusätzlichen handschriftlichen Ergänzungen, Streichungen, Erklärungen etc. einfügen. Jegliche Anmerkung – auch nur ein „Abhaken“ der Zählernummer, führt dazu, dass die Karte nicht automatisch verarbeitet werden kann, sondern manuell eingelesen werden muss. Sollten Ihnen die Angaben auf der Karte unklar sein oder möchten Sie Änderungen vornehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Zählerstände von Kalt- und Warmwasserzählern in Wohnungen (erkennbar an blauer bzw. roter Umrandung) melden Sie bitte Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Hausverwaltung.

Zählerstände von Gartenwasserzählern melden Sie bitte Ihrer Gemeindeverwaltung. Dieser Zählerstand ist nur zur Berechnung der Abwassergebühren relevant.

Das regelmäßige Ablesen des Wasserzählers ist nicht nur für die jährliche Nebenkostenabrechnung wichtig, sondern hilft auch, Wasserverluste (durch z.B. unerkannte Rohrbrüche) oder ineffiziente Nutzung rechtzeitig zu erkennen. Wir empfehlen daher, den Wasserzähler monatlich abzulesen und den Zählerstand zu notieren, um einen ungewöhnlichen Wasserverbrauch frühestmöglich festzustellen.