Bekanntgabe der Beschlussergebnisse aus der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Hemhofen und Röttenbach vom 15.01.2015
TOP 1. Geschäftsstelle, Reihendorfer Weg 28, Hemhofen Beginn: 18.00 Uhr
Besichtigung der „NEUEN“ Geschäftsräume des Verbands für alle interessierten Verbandsräte.
Die neuen Geschäftsräume und Teile der Aufbereitungsanlage wurden von interessierten Verbandsräten besichtigt.
Um 18.30 Uhr wurde die Verbandsversammlung in der Geschäftsstelle des Verbands fortgesetzt.
TOP 2. Informationen des I. Vorsitzenden
1. Ausweisung des Wasserschutzgebietes – Markwald
Vors. Wahl informierte das Verbandsgremium über die Ausweisung des Wasserschutzgebietes Markwald. Mit Verordnung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 15.07.2014, wurde das Wasserschutzgebiet im gemeindefreien Gebiet, Gemarkung Mark, Landkreis Erlangen-Höchstadt für die Brunnen 8, 9 und 10 des Zweckverbandes erlassen.
KEINE Abstimmung
2. Trinkwasseruntersuchung
Die aktuelle Trinkwasseruntersuchung datiert vom 04.11.2014. Die Untersuchung, einschließlich Probenahmen wurde vom Institut für Umweltanalytik, Möhrendorf vorgenommen. Als Zuordnung zum Härtebereich wurde dabei festgestellt, dass diese Wasserprobe eine Härte von 2,27 mmol/l (umgerechnet: 11,21 °dH) – das entspricht dem Zuordnungsbereich: 2 – aufweist.
KEINE Abstimmung
3. Begehung der Wasserversorgungseinrichtung
Mit Niederschrift vom 03.11.2014 erhielt der Verband den Bericht zur jährlichen Begehung der Wasserversorgungsanlagen durch das Gesundheitsamt Erlangen. Als wesentliche Anmerkungen sind dabei die Reinigung und Sanierung beider Hochbehälter vermerkt.
Anm.: HB II – Entscheidung unter TOP: 6.Der HB I ist für Herbst 2015, bzw. Anfang 2016 fest eingeplant.Ebenfalls vermerkt wurde die Umsetzung eines Trinkwassersicherheitskonzepts (Water Safety Plans – WHO).
Anm.: Der Verband wird die Umsetzung der Water Safety Plans in den kommenden Monaten umsetzen, soweit dies ohne Fremdhilfe (Geologe, Chemiker usw.) machbar ist.
KEINE Abstimmung
TOP 3. Ergänzungen oder Veränderungen der Tagesordnung
KEINE
TOP 4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.05.2014
Die Niederschrift der Verbandssitzung vom 27.05.2014 wird hiermit festgestellt und genehmigt.
TOP 5. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
KEINE
TOP 6. Sanierung des Hochbehälters II (Rote Marter)
1. Vergabe des Ing.-Vertrags
Hiermit beschließt die Verbandsversammlung, dem IB SRP, Buttenheim den Auftrag über die Sanierung beider Behälterkammern am Hochbehälter II (Rote Marter) zu erteilen. Gemäß Angebot vom 13.01.2015 werden die Ingenieurleistungen nach HOAI 2013, § 43 für Ingenieurbauwerke, Honorarzone II Mindestsatz, Leistungsphasen 3, sowie 5 – 9 erhoben. Das Verbandsgremium ermächtigt den I. Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit den II. Vorsitzenden zur Unterzeichnung der Verträge.
Das Verbandsgremium ist über den Vertragsabschluss zu informieren.
2. Ermächtigung beider Vors. zur Vergabe
Zur Sanierung beider Behälterkammern am HB II sind mindestens 3 Firmen zur Angebotsabgabe einzuladen. In den Ausschreibungsunterlagen ist zu vermerken, dass die Arbeiten vor Beginn der verbrauchsreichen Zeit, zumindest mit einer Behälterkammer abzuschließen ist. Sollte eine Unterbrechung der Ausführungsarbeiten erfolgen, muss gewährleistet sein, dass die zweite Behälterkammer spätestens im Herbst dieses Jahres saniert wird. Die Vergabe hat an den Mindestbieter zu erfolgen. Das Verbandsgremium ermächtigt beide Vorsitzende zur Auftragserteilung. Ferner ermächtigt das Verbandsgremium den I. Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit den II. Vorsitzenden zur Unterzeichnung der Verträge. Die Verbandsversammlung ist über das Ergebnis der Vergabe zu informieren.
TOP 7. Leitungssanierung nach Rohrbrüchen
1. Schadensbehebung im Bereich Forchheimer Weg, Rö.
Nach neuerlichen Rohrbruch, ca. 8 Meter oberhalb des bereits behobenen Schadens, ist eine erneute Straßenwiederherstellung erforderlich. Das Verbandsgremium beschließt, dass die Straßenwiederherstellung, zusammen mit den folgenden TOP. 7.b. (Altenseestr.) vorgenommen wird.
2. Sanierung der Versorgungsleitung Altenseestr., Rö.
Innerhalb kürzester Zeit und fast unmittelbar nebeneinander hatte der Verband zwei Rohrbrüche an der Versorgungsleitung Altenseestr., Röttenbach. Nachdem an dieser Versorgungleitung in zurückliegenden Jahren bereits mehrfach Rohrbrüche vorlagen, beschließt das Verbandsgremium, dass die gesamte Versorgungsleitung Altenseestr., bestehend aus AZ-Material DN 100 gegen eine zeitgemäße Versorgungsleitung ausgewechselt wird. Mit Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung wird H. Norbert Holzmann beauftragt. Die Abrechnung von H. Holzmann erfolgt nach Stundensätzen zu den Vertragskonditionen mit Gemeinde Röttenbach. Zur Ausschreibung sind mindestens 5 Firmen einzuladen. Die Ausschreibungsunterlagen haben unbedingt zu enthalten, dass der Baubeginn sobald als möglich erfolgt. In die Ausschreibung sind auch die Leistungen zur Straßensanierung im Bereich Forchheimer Weg – siehe TOP. 7.a. – zu integrieren.
Das Verbandsgremium ermächtigt beide Vorsitzende zur Auftragserteilung. Ferner ermächtigt das Verbandsgremium den I. Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit den II. Vorsitzenden zur Unterzeichnung der Verträge. Die Verbandsversammlung ist über das Ergebnis der Vergabe zu informieren.
3. Grundsatzentscheidung
Wie die Erfahrung, vor allem in jüngster Vergangenheit gezeigt hat, hier nur als Beispiel Forchheimer Weg und Altenseestr., können nach Rohrbrüchen weitere Rohrbrüche an gleicher Versorgungsleitung folgen. Bei folgenden Rohrbrüchen ist zu prüfen, Sprechen die Prüfungskriterien dafür, dass eine Auswechslung durchaus sinnvoll und geboten wäre, sollte diese auch ausgeführt werden.
Das Verbandsgremium fasst daher folgenden Grundsatzbeschluss:
Treffen die Kriterien für eine Auswechslung der Versorgungsleitung zu, ist diese unter nachfolgenden Voraussetzungen auch auszuwechseln: Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Angeboten. Nach Behebung des Schadens, schnellstmögliche Ausführung. Beide Vorsitzende werden mit den entsprechenden Entscheidungen ermächtigt. Die Verbandsversammlung ist jeweils darüber zu informieren.
TOP 8. Feststellung des Bilanzergebnisses – Jahresabschluss 2013
Durch H. Förner vom Bay. Komm. Prüfungsverband wurde per 01.12.2014 der Jahresabschluss 2013 erstellt. Der Jahresabschluss 2013 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Hemhofen und Röttenbach wird hiermit festgestellt. Der Jahresverlust 2013 ist auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 9. Gebührenerhebung ab 01.01.2015
– § 9 Abs. 2 (Grundgebühr), § 10 Abs. 3 (Verbrauchsgebühr) und § 10 Abs. 4 (Bauwasserentnahme) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) –
Zusammen mit den Sitzungseinladungen hat jeder Verbandsrat die Unterlagen der Nachkalkulation 2011 – 2014 und der Vorkalkulation für den Bemessungszeitraum 2015 – 2017 erhalten. Die Kalkulationsgrundlagen und das Kalkulationsergebnis wurde am 11.12.2014 im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Mit den vorliegenden besteht Einverständnis. Die Gebührensätze ab 01.01.2015 werden wie folgt lauten:
Verbrauchsgebühr je m³: 1,54 €/Netto
Grundgebühr/Jahr – Q 3: 72,00 €/Netto
Damit entsprechen beide Gebührensätze dem bereits bestehenden Satzungsinhalt, sodass eine Satzungsänderung nicht notwendig ist.
TOP 10. Haushaltssatzung und –Plan 2015
1. Haushaltssatzung 2015
Auf Grund des § 17 der Verbandssatzung der § 41,42 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayer. Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
2. Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm über den Zeitraum 2015 – 2018 wird in vorgelegter Form – Anlage zu Haushaltsplan und – Satzung 2015 – beschlossen.
Bei den veröffentlichten Beschlüssen handelt es sich um eine Kurzform, welche vorbehaltlich der Genehmigung durch den Verbandsrat veröffentlicht wird. Die komplette öffentliche Niederschrift kann nach vorheriger Anmeldung in der Verwaltung eingesehen werden. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Ludwig Wahl, 1. Vorsitzender
Langfritz, Geschäftsstellenleiter